Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Mano Catering GmbH

§ 1 Vertragsgegenstand

Die folgenden AGB regeln den Leistungsumfang, der in allen abgeschlossenen Verträgen und allen freibleibenden Angeboten zwischen der Mano Catering GmbH (im Folgenden “Auftragnehmer” genannt) und dem Kunden/Mieter (im Folgenden “Auftraggeber” genannt) aufgeführt ist. Sie gelten sowohl für private als auch geschäftliche Auftraggeber (Kaufleute).

Alle Angebote der Mano Catering GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Jedes Angebot hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 7 Tagen. Eine Aktualisierung bedeutet keine Verlängerung der Gültigkeitsdauer.

Bestellungen werden ausschließlich schriftlich und/oder per E-Mail entgegengenommen. Telefonische Absprachen sind unverbindlich und erfordern eine schriftliche Rückbestätigung.

Ein Vertrag gilt als verbindlich geschlossen, wenn die schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers von der Mano Catering GmbH und den Geschäftsführern bestätigt wird. Diese Bestätigung ist auch bei mündlichen Absprachen erforderlich. Darüber hinaus bleibt das für die Veranstaltung zur Verfügung gestellte Equipment (einschließlich Geschirr, Arbeitsmaterialien, Dekoration, Möbel) Eigentum der Mano Catering GmbH.

Falls der Auftraggeber die Lieferung der Bestellung an einen anderen als den vereinbarten Ort verlangt, trägt er das Risiko für mögliche Schäden am Versandgut bis zur Auslieferung. Die Mano Catering GmbH behält sich das Recht vor, geringfügige und nicht abwertende Änderungen am Menü- und Speisenangebot vorzunehmen, wenn saisonale oder Qualitätsbedingungen dem Qualitätsanspruch der Mano Catering GmbH entgegenstehen.

§ 2 Reservierung und Anmietung von Räumen und Plätzen

Die Mano Catering GmbH bietet in ihrem Leistungsportfolio auch Räumlichkeiten und Infrastrukturen für Veranstaltungen an. Im Falle einer Stornierung durch den Auftraggeber trägt dieser alle entstandenen Kosten. Wenn die Mano Catering GmbH bei einer Veranstaltung vermittelt, gelten zusätzlich die Geschäftsbedingungen des Betreibers oder Vermieters des jeweiligen Veranstaltungsortes. Die Mano Catering GmbH übernimmt keine Haftung für die Leistungen und das Verhalten Dritter oder vermittelter Vertragspartner.

§ 3 Veranstaltungspersonal

Die Art, Anzahl und Arbeitszeiten des benötigten Veranstaltungspersonals werden vom Auftragnehmer empfohlen. Diese richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften sowie den Vorgaben und Erfahrungen der Mano Catering GmbH. Eine Änderung kann nur in Absprache mit den Verantwortlichen der Mano Catering GmbH erfolgen und muss schriftlich festgehalten werden. Mängel, die auf solche Änderungen zurückzuführen sind, können nicht beanstandet werden.

Nur die Geschäftsführer der Mano Catering GmbH und von ihnen beauftragte Personen sind weisungsberechtigt. Das Servicepersonal ist, wenn nicht gesondert vereinbart, nur für bei der Mano Catering GmbH bestellte Artikel zuständig. Der Auftragnehmer übernimmt hierbei keine Haftung für Schäden, die durch die Weisung des Auftragsgebers oder Dritter entstanden sind.

§ 4 Lieferung

Eine Lieferung wird von der Mano Catering GmbH entsprechend des Vertrages und der getroffenen Vereinbarungen mit dem Auftraggeber durchgeführt. Vereinbarte Termine sind verbindlich. Eine um bis zu 20 Minuten verspätete Lieferung gilt als termingerecht und stellt keinen Vertragsbruch dar.

Sofern eine barrierefreie Anlieferung nicht möglich ist, muss dies unbedingt im Vorfeld durch den Auftraggeber mitgeteilt und im Angebot/Auftragsbestätigung vermerkt sein. Andernfalls erfolgt eine Nachberechnung des Mehraufwandes im Nachgang, nach Ermessen der Mano Catering GmbH.

Sollte der Mano Catering GmbH durch unvorhersehbare, außergewöhnliche und nicht abwendbare Umstände, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen, eine rechtzeitige Lieferung unmöglich sein, wird die Mano Catering GmbH von der Lieferungs- und Leistungsverpflichtung befreit. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, auf darauf bezogene Schadensersatzansprüche zu verzichten. Beispiele für die beschriebenen
Umstände können unter anderem behördliche Eingriffe, kurzfristige Betriebsstörungen der Mano Catering GmbH und Verkehrsstaus sein. In diesem Fall wird die Mano Catering GmbH den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigen.

Sollte der Mano Catering GmbH die Lieferadresse durch den Auftraggeber unzureichend oder fehlerhaft mitgeteilt worden sein, trägt der Auftraggeber das Risiko für anfallende Schäden am Versandgut und einer verspäteten Auslieferung. Er ist zudem verpflichtet, die der Mano Catering GmbH entstandenen Mehrkosten zu tragen.

§ 5 Zahlungsbedingungen

Sofern in den schriftlichen Vereinbarungen nichts Abweichendes vereinbart wurde, sind Rechnungsbeträge 10 Tage ab der Rechnungsstellung ohne Abzug und ohne Zahlungsziel fällig.

Bei Vertragsabschluss und einem Auftragswert ab 3000 Euro hat der Auftraggeber eine Anzahlung in Höhe von 50% der Rechnungssumme zu leisten. Diese muss bis 10 Werktage vor dem Veranstaltungsdatum bzw. dem Datum der Leistungserbringung auf dem Konto der Mano Catering GmbH gutgeschrieben sein. Im Falle, dass der Auftraggeber die Anzahlung versäumt, kann die Mano Catering GmbH vom Vertrag zurücktreten, und es gelten die Bedingungen aus §6.

Bei Zahlungsverzug berechnet die Mano Catering GmbH Verzugszinsen. Diese liegen mindestens 5% über dem Basiszinssatz. Weitere entstandene Schäden können von der Mano Catering GmbH gesondert geltend gemacht werden. Bis zur Zahlung aller Forderungen bleiben die Leistungen und Lieferungen Eigentum der Mano Catering GmbH. Eine Aufschiebung oder Aussetzung der Zahlung durch den Auftraggeber ist nur nach schriftlicher Zustimmung der Mano Catering GmbH oder nach einem rechtskräftigen Anspruch, der der Mano Catering GmbH bekannt ist, zulässig.

§ 6 Stornierung

Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder wird der Vertrag storniert, verpflichtet sich dieser, das vereinbarte Entgelt und die Kosten Dritter an den Auftragnehmer zu zahlen.

Darüber hinaus fallen folgende Kosten bzw. Forderungen an den Auftraggeber bei einer Stornierung an:

Unter 24 Stunden vor dem Veranstaltungszeitpunkt müssen 100% des Auftragswertes entrichtet werden.

Zwischen 24 Stunden und fünf Tagen vor dem Veranstaltungszeitpunkt müssen 80% des Auftragswertes entrichtet werden.

Zwischen fünf Tagen und zehn Tagen vor dem Veranstaltungszeitpunkt müssen 50% des Auftragswertes entrichtet werden.

Zwischen zehn Tagen und dem Vertragsabschluss müssen 20% des Auftragswertes entrichtet werden.

§ 7 Personenanzahl

Die Personenanzahl kann bis zu 48 Stunden vor dem Event um bis zu 100 % erhöht werden. Eine Erhöhung der Personenanzahl innerhalb von 48 Stunden vor dem Event ist in der Regel nach Absprache möglich. Die Personenanzahl kann außerdem bis fünf Werktage und bis zu einem Anteil von 10 % der Gesamtpersonenanzahl vor der Lieferung und/oder Leistung kostenlos vermindert werden. Ausgenommen sind bereits angefallene Veranstaltungskosten und -kosten. Bei einer Reduzierung der Personenzahl um mehr als 10 % der Gesamtpersonenanzahl gelten die Stornierungsbedingungen.

§ 8 Mängel & Beanstandungen

Der Auftraggeber oder sein Bevollmächtigter nehmen die Lieferung und/oder Leistung entgegen. Sollten sie nicht zugegen sein, erkennt der Auftraggeber die Leistung und/oder die Lieferung als ordnungsgemäß und dem Vertrag entsprechend an. Sollte es Gründe für Beanstandungen geben, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese dem Mano Catering GmbH unmittelbar bei Anlieferung mitzuteilen, damit eine Nachbesserung ermöglicht werden kann. Ist diese Möglichkeit nicht gegeben, ist eine nachträgliche Preisreduktion ausgeschlossen. Umtausch und Rücknahme für vom Auftraggeber falsch bestellte Waren oder Leistungen sind bei Anlieferung und/oder ab dem Zeitpunkt der Leistungserbringung nicht möglich.

§ 9 Haftung

Der Auftraggeber haftet ab der Lieferung für den Umgang und die Lagerung der gelieferten Waren und des Equipments, einschließlich Verlust, Bruch und Schwund. Der Auftragnehmer ist nicht haftbar für die Leistung, Lieferung und das Verhalten Dritter. Der Auftragnehmer kann nicht für das Fehlen behördlicher Genehmigungen und vorschriftswidrige Handlungen haftbar gemacht werden, die auf der vertraglichen Leistungserbringung beruhen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Genehmigungen zu beschaffen. Ein Veranstaltungs- oder Nutzungsverbot oder sonstige Versagungen berechtigen den Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Stornierung des Auftrags. Der Auftraggeber ist zudem mit den Brandschutzbestimmungen im Allgemeinen und denen der Veranstaltungslokation vertraut. Der Auftraggeber ist angehalten, sich gegen das
beschriebene Risiko eines Veranstaltungsverbots oder Ähnlichem zu versichern und dies auf Verlangen dem Auftragnehmer nachzuweisen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Garderobe, Wertgegenstände sowie Personen-, Sach- und Vermögensschäden von Gästen und Dritten.

§ 10 Preise

Es gelten nur Preise, die vom Auftragnehmer schriftlich und vertragsgemäß bestätigt wurden. Diese Preise sind nicht übertragbar. Angebote oder Preislisten sind unverbindlich. Wenn der Auftraggeber ein vertragliches Angebot nicht innerhalb der bindungsfristgerechten Annahmefrist akzeptiert, verfällt das Angebot und muss gegebenenfalls neu verhandelt werden. Der Auftragnehmer übernimmt keine GEMA-Gebühren, Kosten zur Sicherung der Veranstaltung, Kreditkartengebühren oder andere gegebenenfalls erforderliche Kosten zur Durchführung der Veranstaltung.

§ 11 Sonstiges

Sollten einzelne Vertragsbestandteile unwirksam werden, hat dies keine Auswirkungen auf andere Vertragsbestandteile. Unwirksame Bestandteile müssen vom Auftragnehmer und vom Auftraggeber unverzüglich verhandelt werden und durch ähnliche schriftliche und wirksame Vertragsbestandteile ersetzt werden. Alle vom Auftragnehmer erstellten Angebote, Rezepte, Kalkulationen und Unternehmenskonzepte unterliegen dem Urheberrecht. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. “Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht.” Sofern kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand begründet ist, wird Berlin als Gerichtsstand vereinbart. Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe und Zahlung ist Berlin.